Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Pflichten
1.1. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Unternehmen LIIKKUA rechtzeitig die Adresse zu nennen und örtliche Begebenheiten detailliert zu erläutern. Sollte das Transportgut schadenanfällig oder besonderer Beschaffenheit sein, so ist es die Pflicht des Auftraggebers, darauf aufmerksam zu machen. Über empfindliche Gegenstände im Wohnobjekt des Auftraggebers (z.B. empfindliche Böden, Türrahmen, Treppengeländer, …) muss das Unternehmen LIIKKUA ebenfalls frühzeitig informiert werden.
Bewegliche elektronische Teile an Geräten sind durch den Auftraggeber zu sichern, ebenso wie andere gefährdete Gegenstände. Wenn nicht vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet Böden, Treppenhaus, Wände und den Personenlift des Wohnobjekts entsprechend zu schützen.
Zusätzlich muss der Auftraggeber prüfen, ob alle Gegenstände mitgenommen wurden. Vor dem Eintreffen des Unternehmens LIIKKUA muss das Eigentum verpackt und schließbar sein, Möbelstücke, wie Schränke, müssen ausgeräumt sein und zur Montage bereitstehen, falls nicht anders vereinbart.
1.2. Pflichten des Unternehmens
Das Unternehmen LIIKKUA verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls, alle vertraglich festgehaltenen Materialien und Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen.
2. Leistungen und Mehraufwand
Unvorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, wie das Einpacken und Auspacken des Umzugsguts, nicht transportfertiges Gut, nicht genannte, zu erbringende, Leistungen wie Entsorgung, etc. sind vom Auftraggeber zu vergüten und werden diesem in Rechnung gestellt.
Alle im Vorfeld nicht vereinbarten Leistungen sind zu vergütende Zusatzleistungen, die das Unternehmen LIIKKUA freiwillig ausführen kann.
2.1. Umzugsboxen
Die wiederverwendbaren Umzugsboxen können gegen eine Leihgebühr von dem Unternehmen LIIKKUA zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen nach dem vereinbarten Zeitraum wieder an das Unternehmen zurückgesendet werden. Beim Versand der Umzugskisten können Mehrkosten entstehen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden können.
2.2. Möbelmontage
Sofern nicht anders vereinbart, muss der Auftraggeber Werkzeuge für die Möbelmontage bereitstellen. Sollten dem Auftraggeber keine Werkzeuge zur Verfügung stehen, so muss er dies frühzeitig dem Unternehmen LIIKKUA melden. Die Montagearbeiten sind im Stundenpreis enthalten, müssen bei einem Festpreis-Angebot jedoch im Vorfeld genannt werden.
3. Erstattungen
3.1. Erstattung von Schäden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, durch das Unternehmen LIIKKUA entstandene Schäden unverzüglich zu melden. Sollte er dies nicht tun, so verfällt sein Anspruch auf Schadensersatz. Für die Absicherung des Wohnobjekts gegen Schäden ist, wenn nicht anders vereinbart, der Auftraggeber zuständig.
3.2. Erstattung von Umzugsgut
Instabiles Umzugsgut, wie beispielsweise eine Möbelstück mit beschädigten Möbelbeinen, wird vor dem Transport demontiert. Sollte der Auftraggeber trotz Kenntnisnahme auf den Transport instabilen Umzugsguts bestehen, übernimmt das Unternehmen LIIKKUA keine Verantwortung oder Haftung, sollte es während dem Transport zu Schäden kommen.
3.3. Erstattung durch unsachgerechte Transportsicherung
Bewegliche elektronische Teile an Geräten sind durch den Auftraggeber zu sichern, ebenso wie andere gefährdete Gegenstände. Das Unternehmen LIIKKUA ist zur fachgerechten Sicherung des Transportguts nicht verpflichtet.
3.4. Erstattung von Umzugskosten
Besitzt der Auftraggeber Anspruch auf Umzugskostenerstattung durch eine Institution oder weiteres, so muss diese auf die Erstattung der fälligen Umzugskosten abzüglich der geleisteten Anzahlungen unverzüglich hingewiesen werden und hat diese direkt an das Unternehmen LIIKKUA auszuzahlen. Weigert die Stelle sich, die Umzugskosten zu übernehmen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese in voller Höhe selbst zu tragen.
4. Fälligkeit der Zahlung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Anzahlung bis spätestens drei Werktage vor dem Auftragsdatum zu leisten. Die Restsumme ist unverzüglich nach Beendung der Tätigkeit zu leisten, entweder vor Ort in Bar gegen Erhalt einer Quittung oder mittels Überweisung.
5. Anfahrt
Die Ankunftszeiten werden schätzungsweise angegeben, jedoch nach Möglichkeit pünktlich eingehalten. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie Verkehrsstau oder anderer Fremdeinwirkung können die Zeiten abweichen.
6. Haftung
6.1. Haftungsausschluss
Bei mangelhafter Verpackung, Verladung oder Entladung durch den Auftraggeber, Beförderung von nicht vom Unternehmen LIIKKUA verpacktem Gut, Beförderung von Pflanzen und wetterbedingten Beschädigungen sind die Unternehmer von der Haftung befreit.
Bei der Übernahme des des Transportgutes beginnt die Haftung der Unternehmer. Diese endet bei der Übergabe des Umzugsguts an dem vereinbarten Ort.
Die Unternehmer haften für nachweislich, durch grobe Fahrlässigkeit ihres Personals entstandene Schäden. Bei kleinen Schäden, welche die Nutzung des beschädigten Objekts nicht beeinträchtigen, beschränkt sich die Haftung auf Reparaturen oder Entschädigungen für die Wertminderung.
7. Rechtliches
7.1. Kündigung
Bei Kündigung oder Rücktritt gelten die Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB. Beim Rücktritt vom Vertrag fallen dem Auftraggeber alle Aufwendungen und Bemühungen zu Lasten. Bis zu 3 Werktage vor dem Umzugstermin werden Rücktrittskosten in Höhe von 30% der Gesamtkosten berechnet. Bei Rücktritt eines Werktages vor dem Umzug, werden 70% der Kosten berechnet. Bei Stornierung am Umzugstag wird der Gesamtbetrag fällig. Der Rücktritt des Auftraggebers muss schriftlich erfolgen. Für alle Fälle eines Verstoßes der Auftraggeber gegen Bestimmungen des Kostenvoranschlages behalten sich die Unternehmer das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Auftraggebers mit sofortiger Wirkung zu beenden. Kosten oder negative Folgen, die dem Auftraggeber durch diesen Rücktritt entstehen, gehen zu seinen Lasten. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Räumlichkeiten oder Umzugsgüter am Umzugstag nicht für eine sichere Beförderung geeignet sind. In diesem Fall werden die gesamten Umzugskosten fällig.
7.2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen LIIKKUA gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.3. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht im Landkreis Koblenz ausschließlich zuständig.